Medeltidsstigen

Mittelalter und Selbstverwaltung

Der landtag - Das parlament.

Die Autonomie gibt den Åländern das Recht, ihre eigenen inneren Angelegenheiten zu regeln und über Einnahmen und das Ausgabenbudget zu entscheiden. Das gesetzgebende Organ von Åland, sozusagen das „Parlament“, wird Landtag (Lagting) genannt. Der Landtag ernennt die Landschaftsregierung (landskapsregering), die Regierung von Åland.

Die Vorschriften über die Autonomie finden sich im Selbstverwaltungsgesetz. Änderungen dieses Gesetzes erfordern die Entscheidung des finnischen Parlamentes nach dem von der Verfassung vorgegebenen Gesetzgebungsverfahren sowie die Zustimmung des Landtages von Åland. Änderungen über die Gewaltenverteilung zwischen Åland und Finnland erfordern also die Zustimmung beider Beteiligten. Das derzeitige Selbstverwaltungsgesetz, das dritte in Folge, trat am 1. Januar 1993 in Kraft.

Für welche Bereiche hat der Landtag Gesetzgebungskompetenz?

Im Selbstverwaltungsgesetz sind die Bereiche aufgeführt, für welche der Landtag von Åland die Gesetzgebungskompetenz hat. Die wichtigsten davon sind

– Bildungswesen, Kultur und Denkmalschutz
– Gesundheitswesen und Krankenpflege, Umweltangelegenheiten
– Wirtschaftsförderung
– Binnenverkehr
– Gemeindeverwaltung
– Polizeiwesen
– Postwesen
– Radio und Fernsehen.

Auf diesen Gebieten arbeitet Åland nahezu wie ein unabhängiger Staat nach eigenen Gesetzen und mit eigenem Verwaltungsapparat.

Wirtschaftliche Autonomie

Neben der Gesetzgebung besteht die Hauptaufgabe des Landtages darin, über den Haushalt zu bestimmen. Die Einnahmenseite des Haushaltes setzt sich aus eigenen Einnahmen der Landschaft zusammen und einem bestimmten Betrag, welcher ein Rückfluss der von den Åländern an den Staat zu entrichtenden Steuern ist. Der Staat erhebt die Steuern, Zölle und Gebühren auf Åland, wie in den anderen Teilen Finnlands auch. Im Gegenzug enthält der Haushaltsplan einen Festbetrag, welcher dem Landtag zur Verfügung steht. Dieser Betrag macht 0,45 Prozent der staatlichen Einnahmen nach dem Haushaltsabschluss aus, ohne Berücksichtigung der staatlichen kredite. Mit diesem Pauschalbetrag nimmt Åland diejenigen Aufgaben wahr, welche sonst dem Staat obliegen.

In dem Fall,  dass das Steueraufkommen der Landschaft 0,5 Prozent des gesamtfinnischen Aufkommens überschreitet, wird der überschießende Betrag als Steuergutschrift an die Landschaft zurücküberwiesen. Im Jahr 2007 wurden der Landschaft 35 Mio. Euro für das Steuerjahr 2005 zurückerstattet.

Entsehung der Selbstverwaltung

Wie ist es möglich, dass eine so kleine Nation ein derart weitgehendes Selbstverwaltungsrecht hat?

Die Åländer haben seit jeher Schwedisch gesprochen und ihre Kultur ähnelt der schwedischen Kultur. Åland gehörte bis zum Krieg 1808-1809 immer zum schwedischen Reich, mit zeitweise nahezu eigenständiger Verwaltung. Der Krieg hatte zur Folge, dass Schweden sowohl Finnland als auch Åland an Russland abtreten musste. Somit wurde Åland teil des Großfürstentums Finnland.

Als sich das Zarenreich aufzulösen begann, wurde an der Volkshochschule auf Åland 1917 eine geheime Versammlung der Vertreter aller åländischen Gemeinden abgehalten. Dort wurde beschlossen, den erneuten Anschluss der Landschaft an das ursprüngliche Mutterland Schweden zu fordern. Dieser Wunsch wurde von den Vertretern Ålands dem schwedischen König vorgetragen. Um dem Wunsch Nachdruck zu verleihen, wurde eine Unterschriftensammlung überreicht, welche vom Großteil der heimischen erwachsenen Bevölkerung unterschrieben worden war.

Im Dezember 1917 erklärte sich Finnland für eine unabhängige Republik, unter Berufung auf den gleichen Selbstbestimmungsgrundsatz der Völker, auf den sich auch die Ålander beriefen, um den Wiederanschluss an Schweden zu erreichen. Finnland war jedoch nicht bereit, dem Anschlusswunsch der Ålander zuzustimmen, sondern man wollte der Landschaft vielmehr eine gesonderte innere Selbstverwaltung einräumen. Deswegen erließ das finnische Parlament 1920 das Selbstverwaltungsgesetz, welches die Åländer jedoch nicht bereit waren, zu akzeptieren.

Wegen der internationalen Natur der Ålandfrage wurde die Angelegenheit dem gerade erst gegründeten Völkerbund vorgelegt. Der Völkerbundrat traf im Juni 1921 eine Kompromissentscheidung, die keine der Konfliktparteien, weder Finnland, noch Schweden, noch Åland völlig benachteiligte. Finnland bekam die Ålandinseln zugesprochen, allerdings musste Finnland der åländischen Bevölkerung ihre schwedische Sprache, die Kultur und die örtlichen Gebräuche sowie die Selbstverwaltungsordnung garantieren, welche Finnland Åland bereits 1920 angeboten hatte. Der Beschluss wurde durch ein Abkommen zwischen Schweden und Finnland ergänzt, um die Garantie zu bekräftigen. Gleichzeitig beschloss der Völkerbund, dass ein Abkommen über die Demilitarisierung und Neutralisierung geschlossen werden soll, damit Åland in Zukunft keine militärische Bedrohung für Schweden darstelle. Nachdem 1920 das Selbstverwaltungsgesetz um Bestimmungen über das Recht, Grund zu erwerben und das Wahlrecht erweitert worden war, wurden 1922 die ersten Landtagswahlen abgehalten. Der Landtag von Åland trat am 9. Juni zu der ersten Vollversammlung zusammen. Dieser tag wird heutzutage als Unabhängigkeitstag gefeiert. Das Selbstverwaltungsgesetz wurde seitdem zweimal reformiert, 1951 und 1993.

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